Gebrauchtwagencheck

Vorsicht beim Gebrauchtwagencheck, Bildquellenangabe: auto-im-vergleich.de / pixelio.de

Wer sich dazu entschließt, ein gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen, der sollte unbedingt wissen, auf was er sich einlässt. Gebrauchtwagen gibt es in vollkommen unterschiedlichen Kategorien und auch der Zustand der einzelnen Fahrzeuge kann sehr stark variieren.

Nur, wer sich für ein komplett neues Fahrzeug entscheidet, kann davon ausgehen, dass er das Fahrzeug genau so bekommt, wie er es haben möchte und natürlich auch, dass alles komplett neu ist und eine Garantie vorliegt. Bei einem Gebrauchtwagen ist die Garantie davon abhängig, wie alt das Fahrzeug ist und natürlich auch, welche Laufleistung es bereits hinter sich hat. Es gibt sehr viele Händler, die eine komplette Gebrauchtwagengarantie ausschließen. Darüber hinaus ist es aber möglich, dass eine Gewährleistung angeboten wird.

Gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Die gesetzliche Gewährleistung sorgt dafür, dass eine gewisse Sicherheit besteht. Sie läuft insgesamt über den Zeitraum von einem Jahr und beinhaltet, zwei wichtige Aussagen. Innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung muss ein der Händler dem Kunden nachweisen, dass ein Fehler durch den Kunden entstanden ist und nicht schon vorher vorhanden war.

Während dieser Zeit verhalten sich die meisten Autohäuser sehr kulant und reparieren meist ohne Probleme auch besondere Reparaturen. Zu beachten ist, dass keine Verschleißteile unter die gesetzliche Gewährleistung fallen. Wer also versucht, Auspuff, Bremsen, oder aber auch andere Teile über die gesetzliche Gewährleistung ersetzt zu bekommen, der wird hier schlechte Karten haben.

Ebenfalls werden bei der gesetzlichen Gewährleistung auch z.B. Stoßdämpfer nicht mit einberechnet. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweispflicht um. Die letzten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung muss der Kunde dem Händler nachweisen, dass die Mängel vorher schon da waren und nicht erst durch ihn entstanden sind. Dies ist in der Tat schwer, bis unmöglich, so dass sich die meisten Händler ab diesem Zeitpunkt nicht mehr kulant zeigen.

Laufleistung, Scheckheft und Ausstattung

Wer einen gebrauchten Wagen kaufen mag, der sollte unbedingt vorab prüfen, ob auch wirklich die Ausstattung vorhanden ist, die vom Händler aus angegeben wurde. Darüber hinaus ist es wichtig, dass darauf geachtet wird, dass das Fahrzeug zum Beispiel auch funktioniert. Jede kleine elektronische Hilfe sollte genau geprüft werden, so dass es keine Probleme mit der Elektrik und mit anderen Dingen der Ausstattung geben kann. Alle Taster und Knöpfe sollten in jedem Fall geprüft werden.

Die Laufleistung ist in jedem Fall zu prüfen. Es gilt hierbei auch zu checken, ob diese original ist, oder ob sie nachträglich manipuliert wurde, was gerade bei älteren Fahrzeugen ohne Probleme möglich ist, wenn diese nicht über elektronische Datenspeicherungen und andere Dinge verfügen. Die Laufleistung kann zum Beispiel durch ein Scheckheft, oder aber auch durch Hinweise am Fahrzeug selbst geprüft werden. Beim Ölwechsel werden Zettel mit der Laufleistung am Fahrzeug angebracht, ferner wird darauf geachtet, dass zum Beispiel alle Servicemaßnahmen auch digital hinterlegt sind und diese somit beim Händler abgerufen werden können.

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