Vorsicht vor Silvesterschäden am Auto

In der Silvesternacht werden jährlich im meist betrunkenen Zustand leichthin Raketen und Böller abgefeuert und diesbezüglich entstehen hohe Sachschäden, wie zum Beispiel am Auto.

Silvester zählt zu den schadenreichsten Nächten im ganzen Jahr. Um Schmauchspuren, Glasbruch, Dellen oder abgebrochene Autosseitenspiegel am Fahrzeug zu vermeiden, sollte man vorsichtshalber einen sicheren Platz für das Auto suchen. Zwar braucht man sich nicht um Raketen, welche schon ausgebrannt sind großen Sorgen zumachen, doch insbesondere auf Fahrzeug gerichtete oder sogar von der Motorhaube abgeschossene Böller können beachtliche Schäden verursachen.

Private Garagen/Auto sicher parken

Um kostenintensive Schäden am Auto vorzubeugen, sollte man wenn die Möglichkeit besteht, sein Auto im Parkhaus oder in einer privaten Garage abstellen. Alternativ bietet sich an, dass Auto in einer ruhigen Seitengasse, weit abseits von Gaststätten und Silvestermeilen zu parken.

Auch Hinterhöfe, ruhige Waldwege oder Industriegebiete werden vielfach von den Feiernden nicht besucht. Es gibt zwar keine Garantie dafür, dass es zu keinen Schaden kommt, doch es verringert die Wahrscheinlichkeit erheblich. Zudem sollte jeder Fahrzeughalter wissen, dass Fahrzeuge deren Lack gewachst wurde, viel besser gegen Böller und Co gewappnet sind.

Wichtig: Schäden gleich melden

Wichtig: Schäden gleich melden

Das bedeutet, die Böller prallen besser vom Autolack ab und die eventuell entstehenden Schmauchspuren bekommt der Fahrzeughalter optimal mit einem normalen Lackreiniger weg. Die Angst, die ein Autobesitzer hat, dass sein Auto in Flammen aufgeht wenn ein Feuerwerkskörper drauf fällt, ist oft grundlos. In vielen Fällen entsteht in der Silvesternacht ein Schaden, weil die angetrunkenen Menschen ihre Getränke auf das Auto werfen oder mutwillig Autospiegel abreißen. Wird das Auto beschädigt, sollte der Schaden sofort der Versicherung gemeldet werden.

Schadensersatzanspruch

Grundsätzlich muss die Person, welche den Schaden verursacht hat, für die entstehenden Unkosten aufkommen. Bei Kinder, die noch unter 14 Jahre alt sind, haftet der gesetzliche Vertreter, also die Eltern. Es muss aber ganz sicher sein, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt oder vernachlässigt haben. Kann der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden, übernimmt in den meisten Fällen, die entstandenen Kosten die eigene Versicherung.

Das bedeutet, Sachschäden, welche durch Böller, Silvesterraketen oder ähnliches verursacht wurden, sind durch eine Gebäude-, Haushalts – oder KFZ-Kaskoversicherung gut abgedeckt.

Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder beschädigt, tritt sofort die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Darüber hinaus bezahlt die Vollkaskoversicherung Schadensersatz, wenn Autos in der letzten Nacht des Jahres, mutwillig zerstört werden, ohne das der Verursacher gefunden werden konnte.

Schadensmeldung an die Versicherungsanstalt

Damit man im Falle eines Falles nicht zulange auf das Geld der Versicherungsanstalt warten muss, sollte man bestimmte Regeln unbedingt beachten.
1. Jeder Schaden des Autos muss sofort bei der Versicherung gemeldet werden.
2. Des weiteren sollte man eine möglichst exakte Dokumentation vom Schaden aufstellen. Optimal sind Rechnungen und Fotos vom Auto, welche den Wert und Besitz genaustens belegen.
3. Außerdem sollte ein Autobesitzer den entstandenen Schaden so belassen wie er ist und keine Soforthilfe betreiben. Wenn die Besitzer eines Autos in Eigenregie vorgehen, könnten sie sich um eventuelle Geldleistungen bringen, denn die Versicherung schickt sehr oft Sachverständige zur Begutachtung des Fahrzeugs. Wenn diese nur noch geringe Schäden feststellen bekommt der Verbraucher auch logischerweise weniger Geld.

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