Winterreifenpflicht in Österreich – Vorschriften

§102 des österreichischen Kraftfahrgesetzes schreibt vor, dass Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t während des Zeitraumes von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Was das für Autobesitzer genau heißt, soll im Folgenden erläutert werden. Wenn Sie sich an die Vorschriften halten und gute Winterreifen nutzen, können Sie auch im Winter bequem und sicher mit ihrem Fahrzeug unterwegs sein.

Was die Winterreifenpflicht vorschreibt

Grundsätzlich darf in der Zeitspanne von 1. November bis 15. April ein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen vier Rädern die vorgeschriebenen Winterreifen montiert sind. Einen Überblick hierzu bietet auch https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.063100.html direkt von offizieller Stelle an.

Winterliche Fahrbahnverhältnisse liegen dann vor, wenn die Fahrbahn mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist. Hierbei sollte der verantwortungsbewusste Fahrer die Wetterverhältnisse im Auge behalten. Straßennässe kann beim Absinken der Temperaturen schnell gefrieren. Ist dies der Fall, müssen unbedingt Winterreifen angebracht werden. auto-auf-verschneiter-strasse

• Die Winterreifenpflicht gilt außerdem nur, solange auch wirklich gefahren wird. An geparkten Autos müssen folglich keine Winterreifen angebracht werden.
• Die Winterreifenpflicht gilt für „normale“ Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg.

Als Alternative zum Anbringen der Winterreifen ist es außerdem möglich, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern anzubringen. Das ist allerdings nur dann gestattet, wenn die gesamte Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Diese Vorschrift soll einer Beschädigung der Fahrbahn durch die Ketten vorbeugen. Das hat zur Folge, dass Schneeketten im Gegensatz zu Winterreifen sehr unflexibel sind, da sie immer wieder ab- und anmontiert werden müssen. Sie stellen somit vielmehr einen Zusatz, als einen empfehlenswerten Ersatz der Winterreifen dar.

Anerkannte Winterreifen

Gegen die Winterreifenpflicht liegt nur dann kein Verstoß vor, wenn diese in die Kategorie „anerkannte Winterreifen“ fallen. Das Anbringen irgendwelcher, im Internet zum günstigen Preis erstandener Reifen reicht somit nicht aus, um gesetzeskonform zu handeln.

Winterreifen werden als solche anerkannt, wenn sie die Kennzeichnung “M+S“, “M.S.“ oder “M&S“ aufweisen. Zudem müssen sie eine Mindestprofiltiefe von mindestens 4 mm oder bei Diagonalreifen 5 mm haben. Gerade die Profiltiefe unterscheidet schließlich den Winterreifen vom Sommerreifen.

Im Winter sorgt ein tieferes Profil für besseren Halt und somit für ein den winterlichen Verhältnissen angepasstes Maß an Sicherheit. Auch wer spezielle Ganzjahresreifen, Allwetterreifen oder Spikereifen besitzt, muss darauf achten, dass die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Kennzeichnung und Profiltiefe eingehalten werden.

Wer auf der Suche nach gesetzeskonformen Winterreifen von hoher Qualität ist, dem sind dieselben der Firma Michelin zu empfehlen. Wer diese günstig kaufen möchte, kann die Michelin-Reifen auf tirendo.at kaufen und bekommt so die Gelegenheit, sich diese direkt liefern zu lassen – Bequeme Zeitersparnis dank Online-Vorteil inklusive.

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht

Ein Verstoß gegen die Pflicht des Anbringens von Winterreifen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen in der Zeitspanne von 1. November bis 15. April jeden Jahres ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Abgesehen von dem offensichtlich erhöhten Unfallrisiko, können auch Strafzahlungen auf den Autolenker zukommen.

Wer bei winterlichen Fahrbahnbedingungen trotz Winterreifenpflicht auf die dementsprechende Bereifung verzichtet, riskiert eine Strafe von 35 Euro. Diese Summe steigt jedoch rapide an, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht gefährdet werden. Ist dies der Fall, droht eine Strafzahlung von bis zu 5000 Euro.

Sollte man mehr als einmal ohne entsprechende Winterausrüstung von der Polizei aufgehalten werden, kann man als letztes Mittel sogar von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden. Diese Zwangsmaßnahme wurde eingeführt, um der Gefahr, die das Fahren ohne Winterreifen für die Verkehrssicherheit darstellt, entgegenzuwirken.

Wird gegen die Winterreifenpflicht verstoßen und kommt es im Zuge dessen zu einem Verkehrsunfall, trifft den Autolenker, der mit Sommerreifen fährt, ein wesentlicher Nachteil. Er hat die Beweispflicht dafür, dass der Unfall in der gleichen Art und im gleichen Ausmaß auch mit legaler Bereifung passiert wäre. Dies zu beweisen, kann mitunter sehr schwer sein. Gelingt es nicht, trifft den Lenker jedenfalls eine Teilschuld am Unfall.

Versicherungsleistung und Winterreifenpflicht

Nach bisheriger Rechtsprechung muss die Haftpflichtversicherung auch dann zahlen, wenn der Lenker eines Pkws, der vorschriftswidrig nicht mit Winterreifen ausgestattet wurde, einen Unfall verursacht. Bislang war der Versicherte auch nicht zu Rückzahlungen an die Versicherung verpflichtet.

Diese Ansicht könnte sich jedoch durch die seit 2008 geltende Rechtslage geändert haben. Um das jedoch tatsächlich beurteilen zu können, müssen Gerichtsurteile zu diesem Thema abgewartet werden. Die Kaskoversicherung hingegen kann dem Versicherten unter Umständen „grobe Fahrlässigkeit“ vorwerfen und eine Versicherungsleistung teilweise oder vollständig verweigern.

Der Umgang mit den Autoreifen

Winterreifen werden während des Sommers meist in Kellern oder Garagen über mehrere Monate hinweg gelagert. Hierbei sollte beachtet werden, dass diese auf den Felgen aufbewahrt werden müssen. Der Kauf eines sogenannten Felgenbaums rentiert sich, da dieser für festen Stand sorgt und zudem eine Zirkulation der Luft erlaubt.

Sicherheitsformel beachten
Was Reifenalter sowie Profiltiefe betrifft, ist die vom ÖAMTC entwickelte Sicherheitsformel 4x4x4 ein hilfreicher Tipp. Diese steht dafür, dass immer 4 gleiche Reifen über 4 Jahre hinweg mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm in Gebrauch sein sollten. Wichtig ist es außerdem den Reifendruck regelmäßig zu überprüfen. Der richtige Druck sorgt neben erhöhter Sicherheit beim Fahren auch dafür, dass die Reifen länger halten und weniger Verschleißspuren aufweisen.

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