Achtung Autounfall – Was tun, wenn’s im Ausland kracht?

Ein kurzer Blick weg von der Straße auf die unbekannte Landschaft, und schon ist es passiert. Der Fahrer hat unbewusst das Lenkrad verzogen, ist auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert. Der Schaden ist groß, die Ratlosigkeit noch größer. Denn wie verhält man sich im fremden Land? Wie soll man weiter vorgehen, wo man sich mit dem Gegenüber nicht einmal in derselben Sprache verständigen kann?
Leider ist man auch im Urlaub nicht vor Unfällen geschützt. Wer im Ausland ein Fahrzeug mietet oder mit dem eigenen Auto in das Ausland fährt, sollte sich deshalb unbedingt vorab über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Es ist auch gut zu wissen, was die Versicherung zu Hause für Unterlagen verlangen wird, damit sie bei einem Unfall bezahlt und Schäden im Ausland überhaupt abdeckt.

Ruhe bewahren und rational handeln

Ob Sie den Autounfall zu Hause in Österreich, im europäischen Ausland oder in Übersee bauen, ist in beiden Fällen gleich ärgerlich. Auch bei der weiteren Vorgehensweise sollten Sie keine Unterschiede machen:
1. Sichern Sie die Unfallstelle nach den bekannten Verhaltensregeln. Achtung: In manchen Ländern gibt es ähnliche Sonderregeln wie die Vorschrift des Tragens einer Warnweste, die Sie schon aus Österreich kennen. Informieren Sie sich deshalb am besten vor der Reise beim ÖAMTC, welche besonderen Vorkehrungen im Reiseland gelten.
2. Zuallererst müssen Sie sich um die Verletzen kümmern. Wenn Sie ärztliche Hilfe brauchen, sollten Sie die Klinik bzw. die Praxis nicht ohne ärztliches Attest und unterzeichnete Rechnung für die Behandlungskosten verlassen.
3. Wenn es sich nur um einen Sachschaden handelt, können Sie sich zum Glück das Anrufen der Rettung sparen, die Polizei sollte allerdings in jedem Fall hinzugezogen werden. Bestehen Sie hier auf Ihr Recht! Auf Deals mit dem Unfallbeteiligten, wie Barzahlungen für den Schaden oder die schnelle Reparatur bei einem bekannten Mechaniker, sollten Sie auf keinen Fall eingehen. Das gilt übrigens nicht nur für Unfälle im Ausland, sondern auch für die Heimat.
4. Die Polizei ist oftmals eine wichtige Verständigungshilfe. Außerdem nimmt sie einen amtlichen Unfallbericht auf, der für das Einreichen bei der Versicherung wichtig ist. Lassen Sie sich den Schaden von allen Beteiligten sowie von der Polizei schriftlich bestätigen und die Kontaktdaten geben.
5. Nach einem Autounfall steht man manchmal unter Schock und ist fahrig. Das ist ganz normal. Sobald es aber darum geht, eine Unterschrift zu leisten, sollten Sie sich konzentrieren. Lesen Sie das Protokoll genau durch. Sollte es in einer fremden Sprache verfasst sein, müssen Sie darauf bestehen eine Übersetzung zu erhalten. Das kann bedeuten, dass Sie einen Tag im Polizeibüro verbringen müssen. Aber es ist unbedingt wichtig, damit Sie nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden können, die Sie gar nicht verursacht haben.
6. Nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat, sollten Sie für sich persönlich noch zusätzliche Beweise sichern. Machen Sie möglichst viele Beweisfotos aus verschiedensten Winkeln und wenn möglich auch ein Video.

Wenn der Schaden am KFZ nicht der eigene ist

Sollten Sie einen Unfall mit einem Mietwagen verursacht haben, müssen Sie die gleiche Sorgfalt walten lassen, wie wenn es Ihr eigenes Auto wäre. Zusätzlich müssen Sie aber so schnell wie möglich die Mietwagenfirma informieren und das Fahrzeug – sofern es noch fahrtauglich ist – direkt zum Verleih bringen. Bei einem Mietwagen ist unbedingt zu empfehlen, eine umfassende Versicherung abzuschließen und sich darüber zu informieren, welche Leistungen diese umfasst. Sparen Sie hier nicht an falscher Stelle und wählen Sie die Mietwagenfirma anhand der gebotenen Versicherungspakete aus.
Gleich im Anschluss an den Unfall sollte auch die Versicherung bzw. Haftpflichtversicherung zu Hause über den Schaden informiert werden. Wenn Sie erst zu Hause Ihre Ansprüche geltend machen und den Unfallbericht einreichen, können es Ihnen die Versicherungen schwer machen. Sind Sie zu Hause gar nicht versichert, sollten Sie unbedingt vor dem Urlaub an den Abschluss einer europäischen Reise-Kaskoversicherung denken!


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