Tuning – aber nur mit ABE oder TÜV Zulassung

BMW Tuning, Bildquellenangabe: querschnitt / pixelio.de

Tuning trägt dazu bei, dass ein Fahrzeug wesentlich sportlicher ist und in jedem Fall perfekt genutzt werden kann. Wer im Bereich Tuning aktiv ist und entsprechende Veränderungen am Fahrzeug durchführen möchte, der sollte immer darauf achten, dass diese auch vom Gesetz her erlaubt sind, da es sonst sehr häufig Probleme geben kann.

Die meisten Probleme gibt es gerade bei Kontrollen von der Polizei, oder aber auch dann, wenn zum Beispiel das Fahrzeug beim TÜV für die Hauptuntersuchung vorgestellt werden muss.

Wer sich für ein Fahrzeug entscheidet, dass bereits umgebaut ist, oder bei dem einzelne Bauteile verändert wurden, der sollte ebenfalls darauf achten, dass hier auch im Bezug auf das Gesetz alles in Ordnung ist und das Fahrzeug auch gefahren werden darf.

Tuning mit ABE – besonders einfach!

Mit einer ABE ist es besonders leicht möglich, dass ein Umbau durchgeführt werden kann. Ein Teil, das über eine ABE verfügt, darf ohne Probleme an das Fahrzeug montiert werden und genutzt werden. Die entsprechende ABE ist dabei allerdings in jedem Fall im Fahrzeug mitzuführen. Wer sich für ein Teil mit einer ABE entscheidet, der sollte darauf achten, dass die ABE selbst nicht gefälscht ist, sondern original vor liegt. Es ist möglich, sich über das Internet darüber zu informieren, ob die ABE original ist und solche Teile überhaupt mit ABE auf dem Markt angeboten werden.

TÜV Teilegutachten – Vorführen und Eintragen lassen

Wer einen Umbau durchführen möchte und dabei ein Teil einbauen mag, dass über ein TÜV Teilegutachten verfügt, der hat den Vorteil, dass er in jedem Fall mit diesem Gutachten und einem korrekten Einbau eine Abnahme beim TÜV machen lassen kann. Das Teilegutachten bestätigt dem TÜV, dass alles bei einem korrekten Einbau ohne Probleme zugelassen ist und genutzt werden kann.

Der TÜV prüft in diesem Fall den korrekten Einbau der Teile und bestätigt dann das Teilegutachten, bzw. schreibt den Einbau, bzw. den Umbau in den Fahrzeugschein. Dies ist die offizielle Erlaubnis, dass das Teil am Fahrzeug eingebaut werden darf und in jedem Fall genutzt werden kann, ohne dass es Probleme gibt. Auch bei Kontrollen, oder aber auch bei einer TÜV Vorführung gibt es in diesem Fall keine Probleme.

Was kann passieren, wenn Umbauten nicht eingetragen sind?

Wenn einzelne Teile eingebaut sind, die nicht eingetragen sind, oder die nicht über eine ABE zugelassen sind, ist es durchaus möglich, dass es Ärger bei einer Kontrolle durch die Polizei, oder aber auch bei einer Vorführung beim TÜV geben kann.

Zum Teil werden hier nur Bußgelder erhoben, zum Teil werden auch drastische Strafen und sogar Punkte in Flensburg eingetragen. Gleichzeitig kann es im Falle eines Unfalles dazu kommen, dass zum Beispiel die Versicherung nicht zahlt, oder nur einen Teil zahlt, da die Umbaumaßnahmen am Fahrzeug nicht zugelassen sind und das Fahrzeug selbst somit nicht verkehrstüchtig ist und nicht zugelassen ist.

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